Psychotherapie - so wenig,wie möglich - So viel, wie nötig.
Und stets so, dass sich auch die Kosten für Sie immer im Rahmen des Möglichen befinden. Selbstverständlich sind kurzfrige Notfalltermine zwischendurch für Sie immer möglich.
Das Honorar für Psychotherapiestunden beträgt nach der Gebührenordnung pro Therapiestunde 80 Euro / a 60 Minuten
Wichtige Informationen zur möglichen Kostenübernahme für Sie
Ähnlich, wie die Mehrzahl der niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten verfüge auch ich als Kognitive Verhaltenstherapeutin und Heilpraktikerin für Psychotherapie über keinen "Kassensitz" - das heisst, wir können nicht automatisch - wie Psychologische Psychotherapeuten mit Kassensitz - mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Das hat zum Einen den großen Vorteil, dass Sie als Patient kein umfangreiches Genehmigungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse durchlaufen müssen:
Aber es heisst natürlich zum Anderen auch, das Sie die Kosten selber tragen müssen. Es sei denn, Sie verfügen über eine Zusatzversicherung oder sind über eine private Krankenkasse versichert, die Psychotherapie nach dem HPG in ihren Kostenkatalog mit einschließt.
Kostenübernahme durch Zusatzversicherungen
Auch von den gesetzlichen Krankenkassen werden Zusatzversicherungen für die Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie angeboten. Auch hier kann die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe im Jahr angeboten werden.
Kostenübernahme bei Privaten Krankenkassen
Private Krankenkassen erstatten Leistungen, die von Heilpraktikern für Psychotherapie erbracht werden, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart worden ist. Diese Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe im Jahr erfolgen. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn einer Therapie, ob und in welchem Umfang das Honorar von der Krankenkasse übernommen wird.